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Das Baukindergeld ist ein aus Bundesmitteln finanzierter und nicht rückzahlbarer Bauzuschuss der KfW-Bank.

Als Zielgruppe gelten Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, die das vorgegebene jährliche Haushaltsnettoeinkommen nicht übersteigen.

Ziel der Bauförderung ist es, die Zielgruppe bei der Baufinanzierung zu unterstützen. Auf diese Weise sollen Familien und Alleinerziehende gezielt gefördert werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Antragstellung nur mehr bis 31.12.2020 möglich.

Sofern zu diesem Datum noch Bundesmittel verfügbar sind.

Was genau fördert das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um eine Baufinanzierung, die den Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Erfüllen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für diesen nicht rückzahlbaren Zuschuss, beantragen Sie die Förderung beim…

  • …Kauf eines bereits fertigen Hauses,
  • …Erwerb einer neuen Eigentumswohnung,
  • …Erwerb einer Immobilie, in der Sie bereits zur Miete wohnen oder beim
  • …Bau eines Hauses.

Gefördert wird nur die erste Immobilie, die Sie erwerben und selbst beziehen. Besitzen Sie bereits ein Haus oder eine Wohnung, entfällt der Anspruch auf das Baukindergeld.

Eindeutig als Ferienhaus oder Ferienwohnung deklarierte Immobilien sind von der Bauförderung ausgenommen. 

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Als Antragsteller müssen Sie für diese Baufinanzierung nur wenige Voraussetzungen erfüllen.

Dazu zählt in erster Linie, dass im Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die mindestens ein Partner das Sorgerecht trägt. Erreicht ein Kind am Tag der Antragstellung das 18. Lebensjahr, erhalten Sie auch für dieses Kind Baukindergeld.

Das maximale jährliche Haushaltsnettoeinkommen mit einem Kind beträgt 90.000 Euro. Diese Summe erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. 

Erfüllen Sie diese Kriterien steht einer Antragstellung auf Förderung nichts mehr im Weg. Bedenken Sie aber unbedingt, dass Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, nach Einzug in das neue Eigenheim, stellen müssen. 

Ein wichtiger Aspekt ist der Eigentumsanteil an der Wohnimmobilie. Um in den Genuss der Bauförderung zu kommen, muss Ihnen und Ihrem Partner das Haus nicht zwangsläufig zu 100 Prozent gehören. Es reicht aus, wenn Sie und Ihr Partner mindestens 50 Prozent besitzen und dies im Grundbuch entsprechend vermerkt ist. 

Kaufen Sie eine Wohnimmobilie von einem Verkäufer, der mit Ihnen in gerader Linie verwandt ist (Eltern, Großeltern) haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld.

Höhe der Bauförderung im Rahmen des Baukindergeldes

Erfüllen sie alle vorgegebenen Voraussetzungen, erhalten Sie pro Kind und Jahr 1.200 Euro Förderung ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren und soll die Darlehensrückzahlung erleichtern. 

Die Baufinanzierung orientiert sich an der Zahl der Kinder, die spätestens am Tag der Antragstellung das 18. Lebensjahr erreichen. Beispielsweise erhalten Sie bei drei Kindern jährlich 3.600 Euro. Hinsichtlich der Anzahl der Kinder gibt es nach oben übrigens keine Grenze.

Optimale Förderung für Ihre Baufinanzierung

Das Baukindergeld ist unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft. Ein unkomplizierter Weg, die Baufinanzierung des Eigenheims zu erleichtern.

Ergänzend ist dieses Förderprogramm mit allen anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar. Wodurch Sie die Fördersumme deutlich erhöhen können.

Beachten Sie jedoch die Vorgaben und Richtlinien zum Zeitpunkt der Antragstellung. Diese können bei den einzelnen Baufördermaßnahmen ganz unterschiedlich sein.

Sichern Sie sich alle Vorteile für Ihre Baufinanzierung unbedingt noch vor dem 31.12.2020, dem letzten Tag der Antragstellung für das Baukindergeld.

Sie möchten mehr über aktuelle Fördermöglichkeiten bei der Baufinanzierung erfahren? Als Experten für die optimale Bau- und Immobilienfinanzierung sind wir Ihnen gern behilflich.