Familien und Alleinerziehende, die in diesem Jahr einen Hausbau planen oder schon in Angriff genommen haben, können bei der Baufinanzierung vom neuen Baukindergeld profitieren.
Der Staat fördert den Bau oder den Erwerb einer eigenen Immobilie mit 12.000 Euro je Kind unter 18 Jahren.
Das Geld muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Und: Die Zulage zur Baufinanzierung kann rückwirkend für jeden Immobilienkauf ab dem 1. Januar 2018 in Anspruch genommen werden. Haben Sie neugebaut, gilt der Tag der Baugenehmigung als Stichtag.
Wie die Förderung genau funktioniert und welche Fristen Sie beachten sollten, erfahren Sie nachfolgend:
Baukindergeld: Was ist das genau?
Das Baukindergeld ist ein staatlicher, darlehnsloser Zuschuss zur Baufinanzierung.
Er soll vorrangig Familien, mit kleineren und mittleren Einkommen, beim Hausbau unterstützen.
Familie bedeutet, es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit in die neue Immobilie einziehen. Für Alleinerziehende gilt die gleiche Regel.
Die Förderung ist an eine Maximalgrenze beim Haushaltsjahreseinkommen gekoppelt: Sie liegt bei 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind.
Besteht Ihre Familie also aus Eltern und zwei Kindern, sind Sie bis 105.000 Euro Jahreseinkommen anspruchsberechtigt.
Das Baukindergeld erhalten Sie „gestreckt“ über eine Zeitdauer von zehn Jahren.
Baukindergeld: Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?
Neben der erwähnten Einkommensgrenze gibt es einige weitere Bedingungen, an die die Bewilligung von Baukindergeld geknüpft ist.
Beachten Sie jedoch bitte zunächst, dass für die Prüfung der Durchschnitt der Jahreseinkommen, der letzten zwei Kalenderjahre, vor der Beantragung zu Grunde gelegt wird – nicht der aktuelle Bescheid vom Finanzamt.
Die Zulage soll den eigengenutzten Hausbau fördern und setzt deshalb natürlich voraus, dass Sie selbst in die Immobilie einziehen.
Wobei der Kauf einer Bestandsimmobilie gleichwertig behandelt wird und es auch egal ist, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt.
Dritter Punkt: Sie müssen Kindergeld für Ihre Kinder beziehen und der Nachwuchs muss mit einziehen.
Schließlich: Sie dürfen nicht schon eine andere Immobilie besitzen.
Was ist von der Zulage ausgeschlossen?
Jede Eigentumsübertragung zwischen Verwandten „in gerader Linie“, also zwischen Kindern, Eltern, Großeltern, und zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern ist im Sinne des Gesetzes nicht förderwürdig.
Ebenso vorweggenommene Erbschaften oder Schenkungen. Schließlich greift die Regelung auch bei der Baufinanzierung von Ferien- oder Wochenendhäusern nicht.
Baukindergeld: Welche Fristen müssen beachtet werden?
Das Baukindergeld wird nur für einen Immobilienkauf oder einen Hausbau gewährt, der bis Ende 2020 abgeschlossen oder begonnen wird. Es gilt das Datum des unterschriebenen Kaufvertrags oder der Baugenehmigung.
Sie müssen den Antrag spätestens sechs Monate nach dem Bezug der eigengenutzten Immobilie stellen. Wobei es sich in eigenem Interesse empfiehlt, diese Zeitspanne nicht auszuschöpfen.
Der 31.12.2023 ist der finale Tag für die Beantragung von Baukindergeld nach derzeitigem Gesetz.
Die staatliche Förderung zur Baufinanzierung wird online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Halten sie einen Grundbuchauszug, die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Kalenderjahre, die aktuelle Meldebestätigung und die aktuellen Kindergeldbescheide bereit.
Wie verhält es sich mit den Stichtagen für die Kinder?
Kinder werden bei der Baufinanzierung für das Baukindergeld berücksichtigt, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und mit in die neue Immobilie einziehen.
Werden Sie volljährig und/oder ziehen Sie aus, ändert das an der Zulage für den Hausbau nichts. Solange Sie weiter Kindergeld bekommen.
Umgekehrt wirkt sich allerdings die Geburt eines weiteren Kindes nach der Antragstellung ebenfalls nicht aus.
Baukindergeld: Warum gibt es eine Sonderregelung für Bayern?
Das Baukindergeld als Zuschuss zur Baufinanzierung wird in jedem Bundesland einheitlich gezahlt. Nur Bayern legt beim Hausbau noch etwas dazu.
Je Kind sind es 300 Euro über die gesamte Laufzeit von zehn Jahren, plus eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro. Wer in Bayern wohnt oder baut, profitiert also noch etwas mehr.
Auch wenn das Baukindergeld kein zusätzliches Eigenkapital ist, da es ja nicht auf einmal ausgezahlt wird, kann es ein kalkulierbarer Faktor beim Hausbau und der Baufinanzierung sein.
Zumal es sich problemlos mit anderen Fördermöglichkeiten koppeln lässt. Sprechen Sie mit uns, wir beraten sie fachkompetent für alle Fördermöglichkeiten bei Ihrer Baufinanzierung.